Rechtsberatung

Kostenfreie Rechtsberatung für Mitarbeitervertretungen bieten in der Erzdiözese München und Freising die unabhängigen JuristInnen der Rechtsstelle der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB Diözesanverband München und Freising e.V).

Die Rechtsstelle wird hierfür teilweise von der Erzdiözese München und Freising finanziert. Anstellungsträger der JuristInnen und der Verwaltungskraft ist jedoch die KAB. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung ist absolut gewährleistet.


Kontaktdaten:

Rechtsstelle der KAB München
Herr Anton Bauer
Frau Daniela Krieger-Komm
Frau Sahar Azizi

Pettenkoferstr. 8/IV
80336 München
Tel. 089 / 55 25 16 90
Fax 089 / 55 25 16 95
Mail rechtsstelle(at)kab-dvm.de


Sprechzeiten
:

Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr besetzt.

Bitte hinterlassen Sie zu anderen Zeiten oder sollte das Sekretariat ausnahmsweise auch zu diesen Zeiten nicht besetzt sein (Urlaub, Krankheit ...) eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (unter Angabe Ihres Anliegens, Ihrer Kontaktmöglichkeiten und der Zeiten, zu denen Sie erreichbar sind). Sie werden dann baldmöglichst zurückgerufen.


Bitte schicken Sie in dringenden Fällen und Fristangelegenheiten keine Mail, sondern setzen Sie sich mit dem Sekretariat der Rechtsstelle (Frau Glas) telefonisch in Verbindung!

Auch alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erzdiözese München und Freising können sich zur Rechtsberatung an Herrn Bauer, Frau Krieger-Komm und Frau Azizi wenden.

Rechtsvertretung bietet die Rechtsstelle der KAB nur für KAB-Mitglieder an.

Falls die Kapazitäten der KAB-Rechtsstelle erschöpft sind oder die MAV nicht nur eine Rechtsberatung sondern auch eine Rechtsvertretung benötigt, können auch andere kompetente Juristinnen und Juristen hinzugezogen werden.


Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 Abs. 1 MAVO :

Der Dienstgeber trägt die durch die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung entstehenden und für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kosten …. Zu den erforderlichen Kosten gehören auch …

- die Kosten, die durch die Beiziehung sachkundiger Personen entstehen, soweit diese zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben notwendig ist und der Dienstgeber der Kostenübernahme vorher zugestimmt hat; die Zustimmung darf nicht missbräuchlich verweigert werden;
- die Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten in Verfahren vor der Einigungsstelle, soweit der Vorsitzende der Einigungsstelle feststellt, dass die Bevollmächtigung zur Wahrung der Rechte des Bevollmächtigenden notwendig ist;
- die Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten in Verfahren vor den kirchlichen Gerichten für Arbeitssachen, soweit die Bevollmächtigung zur Wahrung der Rechte des Bevollmächtigenden notwendig ist."


Für die Beauftragung eines kostenpflichtigen Juristen/einer kostenpflichtigen Juristin benötigt die MAV also die vorherige Zustimmung des Dienstgebers zur Kostenübernahme, die Genehmigung durch den Vorsitzenden der Einigungsstelle oder gute Gründe für die Notwendigkeit einer Rechtsvertretung vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht.

Bei Fragen hierzu oder Problemen damit können Sie sich jederzeit an den DiAG-Vorstand wenden (Kontakt).