FAQ / MAV-Fragen A - Z

Hier finden Sie, geordnet nach Stichworten von A - Z, Arbeitshilfen und Informationen zu Fragen und Problemen, die in der MAV-Arbeit auftauchen.

Bitte klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Stichworts.

Falls Ihnen zu einer ganz bestimmten Problemstellung eine Arbeitshilfe fehlt, sagen Sie uns einfach Bescheid! (Kontakt)

Falls Sie zu einer MAV-Problematik ein gutes Formular, eine Dienstvereinbarung oder ein Musterschreiben haben, dass Sie uns zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung stellen möchten, freuen wir uns über Ihre Zusendung.

 

A

ABD

Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen
Nähere Infos finden Sie hier unter "Grundlagen - Kirchliches Arbeitsvertragsrecht" inklusive einem Link zur Online Textausgabe.

Abkürzungen

Für die Arbeit einer MAV wichtige und immer wieder vorkommende Abkürzungen haben wir für Sie in einem Abkürzungsverzeichnis für MAVen zusammengefasst. Sie finden dieses Abkürzungsverzeichnis für MAVen hier zum Download als pdf-Dokument.

Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Eine wichtige Aufgabe der Mitarbeitervertretung nach u.a. § 26 Abs. 3 Punkt 7 MAVO, § 36 Abs. 1 Punkt 10 sowie § 37 Abs. 1 Punkt 10 und § 38 Abs. 1 Punkt 12 MAVO.

Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz in der Einrichtung sind u.a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Wichtige Ansprechpartner sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei deren Bestellung wird die MAV beteiligt und mit diesen arbeitet die MAV in Einrichtungen mit mindestens 20 MitarbeiterInnen auch im Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG) zusammen.

 

B

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Präsentation zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement von Carola Bielmeier für die Mitgliederversammlung 2011, ergänzt um die Aufgaben der MAV durch den DiAG-Vorstand

Link mit vielen hilfreichen Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement


Disability Manager - zertifizierte externe Fachkräfte zur Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

 

Briefkopf - Variante 1

Hier erhalten Sie eine leere Seite im Word-Format, die in der Kopfzeile bereits das Logo enthält. Der Platz für den Namen Ihrer Einrichtung ist mit dem Wort: “Einrichtung” belegt. Klicken, bzw. doppelklicken Sie darauf und ersetzen Sie den Begriff mit dem Namen Ihrer Einrichtung.

Briefkopf - Variante 2

Hier erhalten Sie ebenfalls eine leere Seite im Word-Format, in der das Logo auf andere Art in eine Kopfzeile integriert ist. Sie müssen rechts oben und über der Adresszeile jeweils "Einrichtung, Straße und Ort" mit Ihren Daten ersetzen und dann abspeichern.

 

D

Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - DiAG-MAV

Zusammenschluß aller Mitarbeitervertretungen in einer (Erz-)Diözese. In der Erzdiözese München und Fresing unterteilt in die DiAG-MAV-A (alle MAVen aus dem verfasstkirchlichen ABD-Bereich) und die DiAG-MAV-B (alle MAVen aus dem Caritas- und AVR-Bereich).

Unsere Aufgaben, Strukturen und Kontaktinformationen finden Sie *hier*.

Die Kontaktinformationen aller bayerischen DiAGen sind hier in einem pdf-Dokument zusammengefasst.

E

Eingruppierung

Bei einer Einstellung (s. dort) beantragt der Dienstgeber bei der MAV auch die Zustimmung zur Eingruppierung des neu einzustellenden Mitarbeiters/der neueinzustellenden Mitarbeiterin (§ 35 Abs. 1, Nr. 1 MAVO). Die Entscheidung darüber erfolgt unabhängig von der Entscheidung zur Einstellung. Die MAV kann zum Beispiel der Einstellung zustimmen, aber gegen die Eingruppierung Einwendungen erheben.

Hier finden Sie ein Musterformular für den Antrag des Dienstgebers an die MAV und die Antwort der MAV an den Dienstgeber zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung

Einladung zur Sitzung

Siehe unter Sitzung.


Einstellung

Bei einer Einstellung (und das bedeutet neben einer Neueinstellung auch bei der Entfristung eines Vertrages, bei der deutlichen Erhöhung des Stundenumfangs, bei der Umwandlung von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle ...) holt der Dienstgeber vor der Entscheidung über die Einstellung die Zustimmung der MAV ein (§ 34 MAVO).

Hier finden Sie ein Musterformular für den Antrag des Dienstgebers an die MAV und die Antwort der MAV an den Dienstgeber zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.

F

Freistellung

Dokumentation der MAV-Arbeit - mit diesem Dokument können Sie für sich intern Ihre MAV-Arbeit über einen gewissen Zeitraum dokumentieren, um beim Dienstgeber dann fundiert den notwendigen Umfang der Reduzierung Ihrer "normalen" Arbeit zugunsten der MAV-Arbeit einfordern zu können. Dabei erhält der Dienstgeber natürlich nicht die Info zu den Inhalten der MAV-Arbeit, sondern nur den ermittelten Zeitbedarf.
(§ 15 Abs. 2 MAVO - Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von der dienstlichen Tätigkeit freizustellen. Die Freistellung beinhaltet den Anspruch auf Reduzierung der übertragenen Aufgaben.)

G

Gesprächsnotiz

Zu Gesprächen mit MitarbeiterInnen oder dem Dienstgeber machen Sie sich zur Dokumentation und besseren Erinnerung am besten eine Gesprächsnotiz. Ein Muster für eine Gesprächsnotiz finden Sie hier.

Wenn Sie ein verbindliches Ergebnis eines Gespräches festhalten wollen, können Sie sich die Gesprächsnotiz vom jeweiligen Gesprächspartner noch unterschreiben lassen.

H

Höhergruppierung

Bei einer beabsichtigten Höhergruppierung beantragt der Dienstgeber bei der MAV die Zustimmung zu dieser Höhergruppierung (§ 35 Abs. 1, Nr. 2 MAVO). Sollte die Höhergruppierung im Zusammenhang mit der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit stehen, holt der Dienstgeber zunächst dazu die Zustimmung der MAV ein (s. U Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit).

Zustimmungspflichtig ist z.B. auch die Höhergruppierung aufgrund des Aufstiegs in eine höhere Entgeltgruppe bei Bewährung.

Hier finden Sie ein Musterformular für den Antrag des Dienstgebers an die MAV und die Antwort der MAV an den Dienstgeber zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel zur Höhergruppierung im aktuellen ZMV-Checklistenheft.

I

Information der MAV

Dienstgeber und MAV informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten, die die Dienstgemeinschaft betreffen (§ 27 MAVO).

Hier finden Sie ein Musterformular für die Information des Dienstgebers an die MAV bei nur informationspflichtigen Dingen, das Sie auch als Deckblatt zum Nachweis der Kommunikation bei beteiligungspflichtigen Tatbeständen verwenden können, zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.

K

KAG

Kirchliches Arbeitsgericht, zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretung und Dienstgeber.

Näheres siehe hier unter "Kirchliche Gerichte".


KODA

Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts

In Bereich der verfassten Kirche in Bayern ist die zuständige Kommission die Bayerische Regional-KODA (Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen).

Näheres finden Sie hier unter "Gesetze - Kirchliches Arbeitsvertragsrecht".

Die Mitarbeiterseite der bayerischen Regional-KODA hat ihren Internetauftritt unter www.kodakompass.de.

Sie veröffentlicht außerdem die Zeitschrift KODA Kompass, die drei- bis viermal pro Jahr alle MitarbeiterInnen per Post erreicht.

L

Login-Bereich

Interner Bereich für alle MAV-Mitglieder im Bereich der DiAG-MAV-A München.

Jedes MAV-Mitglied aus dem verfasstkirchlichen Bereich in der Erzdiözese München und Freising kann sich hierfür registrieren und wird nach Überprüfung der Angaben für die Nutzung freigeschaltet.

   

 

 

 

MAV-Logo

Unsere Logos finden Sie hier.

M

MAV-Arbeit

Eine Kurzeinführung in die MAV-Arbeit bietet Ihnen unser Info für neue MAVen.

Wir empfehlen Ihnen aber dringend den Besuch der MAV-Grundseminare. Näheres dazu finden Sie im Menüpunkt MAV-Schulungen.

 

Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)

Die Rechtsgrundlage der Arbeit der Mitarbeitervertretungen finden Sie hier.

 

Mobbing

Informationen und Hilfestellung für Betroffene und Mitarbeitervertretungen:

Mobbing Beratung München
Konsens e.V.
Postfach 83 05 45
81705 München
Tel.: 089 / 90 93 90 94
Mail: info(at)mobbing-consulting.de
www.mobbing-consulting.de

 

Mobbing-Telefon für Betroffene, Interessierte, Personalverantwortliche und Mitarbeitervertretungen:

Tel. 089 / 60 60 00 70

Dienstags 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr


Aktivitäten und Leistungen

  • Einzelberatung
  • Infoveranstaltungen, Vorträge
  • Beratung, Seminare, Vorträge in Betrieben und Institutionen
  • Beratung, Seminare für Betriebsräte und Führungskräfte
  • Veröffentlichungen
  • Treffpunkt Mobbing (Gruppenberatung) (jeden 1. und 3. Di. im KDA, jeden letzten Mi. im PEP)

P

 

Protokoll

Siehe unter Sitzung.

R

Rechtsberatung

siehe den Menüpunkt Rechtsberatung

Die KAB München bietet kostenlose Rechtsberatung für MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst und Mitarbeitervertretungen in der Erzdiözese München und Freising.

Rechtsvertretung ist für MitarbeiterInnen dort nur möglich, wenn diese KAB-Mitglied sind, Rechtsvertretung für MAVen gibt es bei der KAB nicht. Hierzu finden Sie die nötigen Infos ebenfalls unter Rechtsberatung.

     

Rückgruppierung

Bei einer beabsichtigten Rückgruppierung beantragt der Dienstgeber bei der MAV die Zustimmung zu dieser Rückgruppierung (§ 35 Abs. 1, Nr. 3 MAVO). Sollte die Rückgruppierung im Zusammenhang mit der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit stehen, holt der Dienstgeber zunächst dazu die Zustimmung der MAV ein (s U. Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit).

Hier finden Sie ein Musterformular für den Antrag des Dienstgebers an die MAV und die Antwort der MAV an den Dienstgeber zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel zur Rückgruppierung im aktuellen ZMV-Checklistenheft.

S

Sachkundige Person

Antrag auf eine sachkundige Person nach § 17 Abs. 1 MAVO beim Dienstgeber

Vor dem Antrag an den Dienstgeber auf eine sachkundige Person (z.B. einen Juristen/Rechtsanwalt) zur Unterstützung bei einem konkreten Problem, mit dem die MAV nicht allein fertig werden kann, fasst die MAV in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung einen Beschluss zur Beantragung der sachkundigen Person. Beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise im Dokument hinten.

      

Sachkundige Person im Streitfall mit dem Dienstgeber

(falls auch gleich die Einigungsstelle und das Kirchliche Arbeitsgericht mit ins Spiel gebracht werden sollen)

Antrag auf eine sachkundige Person nach § 17 Abs. 1 MAVO beim Dienstgeber, im Streitfall

Vor dem Antrag an den Dienstgeber auf eine sachkundige Person (z.B. einen Juristen/Rechtsanwalt) zur Unterstützung bei einem konkreten Problem, mit dem die MAV nicht allein fertig werden kann, fasst die MAV in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung einen Beschluss zur Beantragung der sachkundigen Person. Im Streitfall ist auerdem jeweils ein eigener Beschluss der MAV zum Gang vor das Kirchliche Arbeitsgericht und/oder die Einigungsstelle erforderlich. Beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise im Dokument hinten.

      

Schulung

Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme für eine MAV-Schulung

Vor dem Antrag auf MAV-Schulung fasst die MAV in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung einen Beschluss zur Teilnahme des MAV-Mitglieds an dieser konkreten Schulung.

Informationen zu MAV-Schulungen finden Sie unter dem Menüpunkt MAV-Schulungen.

      

Schwerbehindertenvertretung

Hier finden Sie einen Informationsflyer der Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München mit den wichtigsten Aufgaben und allen Kontaktinformationen.

Die Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München ist zuständig für alle schwerbehinderten und gleichgestellten MitarbeiterInnen im Erzbischöflichen Ordinariat München, in allen diözesanen Schulen und in allen diözesanen Kindergartenverbünden.

Sie berät außerdem schwerbehinderte und gleichgestellte MitarbeiterInnen in den Pfarrkirchenstiftungen, kann hier allerdings nur beratend und nicht vertretend tätig werden.

Die Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München arbeitet eng mit den MAVen zusammen.

      

Schwerbehindertenvertretung - Wahl

2022 finden nach zuletzt 2018 zwischen 1. Oktober und 30. November wieder die regelmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Alle Einrichtungen, deren MitarbeiterInnen nicht von der Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat vertreten werden, wählen ihre eigene Schwerbehindertenvertretung. Voraussetzung dafür ist, dass es in der jeweiligen Einrichtung mindestens fünf schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Menschen gibt.

Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung anzustoßen, wenn die Voraussetzungen dafür in der Einrichtung vorliegen, gehört zu den Aufgaben einer MAV. Die MAV kann die schwerbehinderten Menschen zur Wahlversammlung einladen. Wenn es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann die Wahl jederzeit eingeleitet werden.

Informationen zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung finden Sie unter anderem auf den folgenden Internetseiten:

- Informationen der Seite für Schwerbehindertenvertretungen zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

- Informationen der Integrationsämter zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

- Informationen von Verdi zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Bei den Integrationsämtern und bei Verdi gibt es auch sehr gute Wahlleitfäden mit Erläuterungen und Formularen zur Wahl. Diese können immer als Dokument heruntergeladen und manchmal auch in der Druckversion bestellt werden.

Bei Verdi gibt es auch einen kurzen Film zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung.

    

Sitzung

Jeder Beschluss der MAV kann nur innerhalb einer ordnungsgemäß einberufenen MAV-Sitzung getroffen werden.

Hier finden Sie ein Muster für eine Einladung zur MAV-Sitzung mit Tagesordnung.

Jede MAV-Sitzung braucht außerdem ein Protokoll, in dem die Anwesenden, die relevanten Informationen, die Beschlüsse und die Mehrheitsverhältnisse festgehalten werden. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden der MAV unterschrieben. Ein Muster für ein Protokoll finden Sie hier.

Zu Gesprächen mit MitarbeiterInnen oder Gesprächen mit dem Dienstgeber oder Gesprächen mit MAV-Mitgliedern außerhalb von Sitzungen machen Sie zur Dokumentation am Besten eine Gesprächsnotiz. Ein Muster für eine Gesprächsnotiz finden Sie hier.

          

Stellenausschreibung

Der Dienstgeber informiert die MAV im Vorhinein über Stellenausschreibungen (§ 27, Abs. 2 MAVO).

U

Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit

Bevor einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter eine höher zu bewertende Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wird, holt der Dienstgeber hierzu die Zustimmung der MAV ein (§ 35 Abs. 1 Nr. 4). Über die Konsequenzen für die Eingruppierung wird dann gesondert verhandelt (s H. Höhergruppierung).

Hier finden Sie ein Musterformular für den Antrag des Dienstgebers an die MAV und die Antwort der MAV an den Dienstgeber zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel zur Höhergruppierung im aktuellen ZMV-Checklistenheft.
    

Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Bevor einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter eine niedriger zu bewertende Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wird, holt der Dienstgeber hierzu die Zustimmung der MAV ein (§ 35 Abs. 1 Nr. 4). Über die Konsequenzen für die Eingruppierung wird dann gesondert verhandelt (s. Rückgruppierung).

Hier finden Sie ein Musterformular für den Antrag des Dienstgebers an die MAV und die Antwort der MAV an den Dienstgeber zur Orientierung oder Verwendung und Anpassung an die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel zur Rückgruppierung im aktuellen ZMV-Checklistenheft.

V

Verfügungszeit

Artikel von Erich Sczepanski in der Verbandszeitschrift der KEG, "Christ und Bildung"   Ausgabe 2, März 2013, hier mit Genehmigung der KEG und des Autors zur Verfügung gestellt.

Herzlichen Dank an die KEG (www.keg-deutschlands.de, www.keg-bayern.de)!


Artikel zur Verfügungszeig im KODA Kompass Nr. 40 ab Seite 6

         

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Siehe auch Schwerbehindertenvertretung, hier besonders den Informationsflyer der Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München.

W

Wahl

Informationen und Arbeitshilfen zur MAV-Wahl finden Sie unter dem Menüpunkt MAV-Wahlen.

Dort gibt es Wahlerläuterungen mit einer Anlage zum Wahlrecht sowie eine Wahlmappe mit vielen hilfreichen Formularen für die Arbeit des Wahlausschusses.

  

Z

Zentral-KODA

Übergeordnetes Organ aller arbeitsvertragsrechtlichen Kommissionen im Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland (s. auch die Homepage der Zentral-KODA), um die Einheit des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts zu sichern.

Seit März 2014 gibt es zwei Organe - die Zentrale Kommission und den Arbeitsrechtsausschuss.

     

ZMV

Zeitschrift für die Mitarbeitervertretung s. auch hier unter Arbeitshilfen - Literaturliste.

     

Zusatzversorgung

"Betriebsrente" für alle MitarbeiterInnen im ABD-Bereich analog zur Zusatzversorgung für MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst bei bayerischen Gemeinden.

Geregelt ist die Zusatzversorgung in der Versorgungsordnung A (Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - versicherten Beschäftigten im kirchlichen Dienst).