Kirchliche Gerichte

Zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretung und Dienstgeber gibt es in der Kirche einen eigenen Rechtsweg.

Für Rechtsstreitigkeiten gibt es ein zweistufiges Verfahren vor Kirchlichem Arbeitsgericht und Kirchlichem Arbeitsgerichtshof.
Rechtsgrundlage hierfür ist die KAGO (Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung).

Für Regelungsstreitigkeiten gibt es die Einigungsstelle.
Rechtsgrundlage hierfür ist die MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung).

Streitigkeiten zwischen einzelnen MitarbeiterInnen und Dienstgebern können neben dem Weg vor die staatlichen Arbeitsgerichte auch vor der Individual-Schlichtungsstelle ausgetragen werden.
Rechtsgrundlage ist hier die Ordnung für Schlichtungsverfahren im ABD.