MAV-Schulungen
„Nur wer um seine Rechte weiß, kann sie auch geltend machen.“
Damit die MAV ihren Aufgaben gerecht werden kann, sieht die Mitarbeitervertretungsordnung für jedes einzelne MAV-Mitglied einen eigenen Anspruch auf Schulungen vor (MAVO § 16).
Schulungsanspruch | Pflicht | |
nach § 16 MAVO | zur Wahrnehmung von Schulungen | |
gegenüber dem Dienstgeber | gegenüber den MitarbeiterInnen |
Die DiAG-MAV-A der Erzdiözese München und Freising bietet selbst keine Schulungen an. Wir arbeiten hierzu eng mit kifas zusammen (KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik).
Das aktuelle Schulungsprogramm für MAVen finden Sie unter: www.kifas.org
Gedruckte Exemplare des Programms erhalten Sie über kifas oder über uns (Kontakt).
Sollten Sie Interesse an bestimmen Themen haben, die im Rahmen einer Schulung behandelt werden sollen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Aufgabe als DiAG ist auch die Sorge um die Schulungen der MAVen.
Soweit es möglich ist, versuchen wir die individuellen Schulungs-Wünsche unserer MAVen bei kifas vorzubringen.
Seit 2019 sind auch MAV-Schulungen beim DGB-Bildungswerk Bayern zum Teil für die Schulung katholischer MAVen anerkannt - in der Regel sind die anerkannten Seminare die Seminare im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, sofern sich diese nicht explizit mit den Regelungen für evangelische MAVen (MVG) befassen.