Aktualisierter Rahmenhygieneplan

Kitas und Schulen

Mitbestimmung der MAV bei der Umsetzung vor Ort beachten

Die Rahmen-Hygienepläne für Kindertagesstätten und für Schulen wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation aktualisiert.

Den aktuellen Rahmenhygieneplan für Kitas (Stand 11.11.2020) finden Sie hier.

Den aktuellen Rahmenhygieneplan für Schulen (Stand 06.11.2020) finden Sie hier. Hier gibt es dazu noch weitere Informationen des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus.

Bei der Umsetzung der Rahmenhygienepläne vor Ort hat die MAV das Mitbestimmungsrecht nach MAVO (§ 36 Abs. 1 Nr. 10, § 37 Abs. 1 Nr. 10, § 38 Abs. 1 Nr. 10). Der Dienstgeber benötigt die Zustimmung der MAV für Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die er im Rahmen der Vorschriften umsetzen möchte, die MAV kann Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes im Rahmen der Vorschriften beantragen.

Kitas und Schulen

zurück