MAV-Wahl-Unterlagen aktualisiert

Spezielle Variante für MAV-Wahlen im Pandemie-Jahr 2021

Aufgrund der aktualisierten MAVO-Regelungen ab dem 01.02.2021 (erschienen im Amtsblatt vom 28.02.2021) haben wir unsere MAV-Wahlerläuterungen noch einmal überarbeitet und die aktuell zusätzlichen Möglichkeiten ergänzt, die Wahlen ohne Präsenzversammlungen und mit möglichst wenigen Personenkontakten möglich machen sollen.

Sie finden die aktualisierten MAV-Wahlunterlagen

  • Wahlerläuterungen zum Wahlverfahren,
  • Beispiele zum aktiven und passiven Wahlrecht.
  • eine Wahlmappe mit hilfreichen Formularen für die Arbeit des Wahlausschusses und für MAV und Dienstgeber

unter MAV-Wahlen 2021 auf unserer Homepage.

Einrichtungen mit MAV, die bereits unter Verwendung des alten Standes der Dokumente mit der Vorbereitung der Wahlen angefangen haben, können mit dieser Version auch weiterarbeiten.

Besonders wichtig sind die Veränderungen im Verfahren und in den Dokumenten für Einrichtungen, die bisher noch keine MAV haben, und für kleine Einrichtungen (mit und ohne MAV), die normalerweise im vereinfachten Wahlverfahren mit Wahlversammlung wählen müssten.

Für diese Einrichtungen gibt es in den aktuellen MAVO-Regelungen und damit auch in den aktualisierten Wahlunterlagen Alternativen.

Bei allen Wahlen im Jahr 2021 sollten Sie beachten, dass deutlich längere Fristen als die Mindestfristen nach MAVO für viele Schritte im Wahlverfahren berücksichtigt werden müssen.

Bei Rückfragen können Sie - MAV, Dienstgeber oder Wahlausschuss - sich gerne an uns wenden. Dienstags und Donnerstag sind wir im DiAG-Büro erreichbar. (Kontakt)

Spezielle Variante für MAV-Wahlen im Pandemie-Jahr 2021

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