KODA Kompass Nr. 89 erschienen
Auf der Homepage der Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA ist der KODA Kompass Nr. 89 online.
Zum Download finden Sie diese Ausgabe des KODA Kompass Nr. 89 hier auf www.kodakompass.de.
Die Druckausgabe dürfte alle kirchlichen MitarbeiterInnen im ABD-Bereich in Bayern derzeit erreichen.
Hauptthema des aktuellen KODA Kompass ist neben der Erläuterung der tariflichen Veränderungen nach Übernahme des Tarifergebnisses im TVöD bezüglich der Inflationsausgleichszahlungen und Entgeltsteigerungen ab 1. März 2024 das Ergebnis der KODA-Wahl am 10. Mai 2023. Die gewählten Vertreter:innen auf Mitarbeiterseite werden kurz vorgestellt, ausscheidende Vertreter:innen auf Dienstnehmer- und Dienstgeberseite verabschiedet.
Ein ausführlicher Artikel beschreibt die neuen Eingruppierungsregelungen für Nichterfüller bei Lehrkräften an kirchlichen Schulen. Diese gelten für neu eingestellte Lehrkräfte seit dem 1. August 2023, für Bestandslehrkräfte ab dem 1. Januar 2024. Auch die Veränderungen beim Familien- und Ortszuschlag für Lehrkräfte an kirchlichen Schulen mit Wirkung zum 1. April 2023 werden erläutert. Eine Anpassungs-Zulage für die rückwirkende Gewährung für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. März 2023 wird angekündigt.
Kürzere Artikel erläutern die zusätzliche Anrechnungsstunde für Religionslehrkräfte, die an fünf oder mehr Schulen eingesetzt werden, den Arbeitszeitkalender für Mesner:innen und Kirchenmusiker:innen sowie Regelungen zum Tabellenwechsel, zum Beschäftigungsverbot und die gesetzlichen Ansprüche von Teilzeitbeschäftigten, die zur Vollzeit zurückkehren wollen.
Beschrieben wird auch der lange und schwierige Weg zu Anerkennungstagen für besonders Belastete in der Corona-Zeit im ABD über ein Vermittlungsverfahren. Im Ergebnis erfolgt nur für ABD-Beschäftigte an Schulen die einmalige Freistellung am Buß- und Bettag 2023 automatisch. Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (auch das nicht-pädagogische Personal) und Pflegeeinrichtungen müssen dafür rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Arbeitsbefreiung muss noch 2023 gewährt und genommen werden können. Inhaltlich wird der Antrag aber nicht geprüft.
Alle anderen ABD-Beschäftigten können aufgrund "coronapandemiebedingter Belastungen" einen Antrag auf einen Tag Arbeitsbefreiung in 2023 stellen. Dieser wird vom Arbeitgeber aber noch geprüft.
Ein Kommentar fordert die Arbeitgeber:innen dazu auf, diese Gelegenheit, ihren Mitarbeitenden für die Belastungen in der Pandemie zu danken, auch intensiv zu nutzen.