KODA Kompass Nr. 92 erschienen

Kritierien für die Eingruppierung von Hausmeistern in die Entgeltgruppe 7, kürzere Aufstiegszeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, neuer Beihilfe-Tarif zur freiwilligen Höherversicherung

Auf der Homepage der Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA ist der KODA Kompass Nr. 92 online.

Zum Download finden Sie diese Ausgabe des KODA Kompass Nr. 92 hier auf www.kodakompass.de.

Die Druckausgabe dürfte alle kirchlichen Mitarbeiter:innen im ABD-Bereich in Bayern derzeit erreichen.

Ein Schwerpunktthema des aktuellen KODA Kompass ist die Beihilfeversicherung bei der Bayerischen Versicherungskammer. Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind auf Kosten des Dienstgebers im Beihilfetarif 814 versichert. Manche, bereits seit mindestens 1994 im kirchlichen Dienst Tätige, wurden auf Kosten des Dienstgebers im Tarif 820 K höherversichert. Die meisten Lehrkräfte an kirchlichen Schulen und ihre Angehörigen erhalten automatisch auf Dienstgeberkosten die Höherversicherung in den Tarif 820 K Plus.

Bereits bisher gab es die Möglichkeit der Höherversicherung im Tarif 820 K Plus für Mitarbeitende im Tarif 814 oder 820 K auf eigene Kosten.

Neu ist der Tarif Comfort Pro S - eine günstige Alternative der Höherversicherung mit weniger Leistungen, aber auch geringeren Beiträgen. Bei einer freiwilligen Höherversicherung bis 31. Juli 2024 verzichtet die Versicherungskammer auf eine Gesundheitsprüfung.

Ein anderer Schwerpunkt des Heftes sind die Kriterien für die Eingruppierung von Hausmeistern und Schulhausmeistern in die Entgeltgruppe 7 bei Ausübung von bestimmten Tätigkeiten mit "erhöhten technischen Anforderungen". Hier werden die Auswirkungen von drei Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes zur Klarstellung beschrieben. Klargestellt wurde, dass es sich um ein Funktionsmerkmal handelt, der Umfang der Tätigkeiten also ohne Belang ist. Weiterhin ist unerheblich, ob Beschäftigte für eine oder mehrere komplexe Anlagen verantwortlich sind. Es reicht die Zuständigkeit für eine komplexe Schließanlage, Alarmanlage, Brandmeldeanlage oder ein Gebäudeleitsystem mit jeweils erheblich erweiterten Möglichkeiten der Steuerung. Aufgrund dieser Kriterien können Einzelfälle jetzt erneut geprüft werden. Betroffene Mitarbeitende können einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung beim jeweiligen Dienstgeber stellen.

Ein Artikel beschreibt die verkürzten Aufstiegszeiten im Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltstufen 3 und 4 zum 1. Oktober 2024. Auch die verlangsamten Stufenaufstiege für Erzieher:innen in der S8b von Stufe 4 nach Stufe 5 und Stufe 5 nach Stufe 6 sind ab Oktober 2024 abgeschafft. Beschäftigte, die die jeweils neu geltende Stufenlaufzeit ab 1. Oktober 2024 bereits erreicht haben, rücken in die jeweils nächste Stufe auf. Wie bei jeder Höherstufung beginnt die Laufzeit in der höheren Stufe neu. Auch Stufenbegrenzungen für Erzieher:innen in Sozialpädagog:innen-Tätigkeiten oder Kinderpfleger:innen in Erzieher:innen-Tätigkeiten sind aufgehoben. Alle anstehenden Höherstufungen sollten automatisch erfolgen. Betroffene sollten aber ihre Entgeltabrechnung im Oktober daraufhin prüfen.

Weitere Artikel stellen die Pflicht zur Krankmeldung im Urlaub, die Berechnung der Urlaubstage bei Ausscheiden aus dem Dienst im Juli und August und das Recht von Beschäftigten, das Arbeitsverhältnis "aus wichtigem Grund" fristlos zu kündigen, dar. Der Leitartikel beschreibt die großen Projekte, mit denen sich die KODA derzeit befasst.

Kritierien für die Eingruppierung von Hausmeistern in die Entgeltgruppe 7, kürzere Aufstiegszeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, neuer Beihilfe-Tarif zur freiwilligen Höherversicherung

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