KODA Kompass Nr. 93 erschienen
Auf der Homepage der Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA ist der KODA Kompass Nr. 93 online.
Zum Download finden Sie diese Ausgabe des KODA Kompass Nr. 93 hier auf www.kodakompass.de.
Die Druckausgabe dürfte alle kirchlichen Mitarbeiter:innen im ABD-Bereich in Bayern derzeit erreichen.
Ein Schwerpunktthema des aktuellen KODA Kompass sind Lehrkräfte an katholischen Schulen. Zum einen erfolgt die Information über die Entgelterhöhung ab 1.11.2024 analog TV-L und die dazugehörige Tabelle der Grundgehaltssätze und Orts- und Familienzuschläge. Zum anderen wird eine Neuregelung mit Anrechnungsstunden für Betreuungslehrkräfte, die vor Ort die Einarbeitung von Quereinsteiger:innen begleiten und unterstützen, dargestellt. Kurze Artikel beschreiben außerdem Nachschärfungen an dien Eingruppierungsregelungen von Nichterfüllern sowie aufwachsende Zulagen für weitere Lehrkräfte (ebenfalls Nichterfüller) an Grund- und Mittelschulen seit Januar 2024.
Ein weiterer Schwerpunkt sind erste Hinweise auf die 2025 anstehenden MAV-Wahlen. Neben dem Aufruf der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAVen) zu den MAV-Wahlen und den Kontaktadressen der DiAG-MAVen zum Erhalt von Informationen und Wahlhilfen, wird auf die neue Webseite https://mav-wahlen-bayern.de hingewiesen. Diese unterstützt MAVen, Dienstgeber und Wahlausschüsse bei der Durchführung von Wahlen. Mitarbeitenden und potentiellen Kandidat:innen wird die Arbeit der MAV näher gebracht.
Die seit erstem Juni 2024 auch im ABD-Bereich geltenden strengeren Befristungsregelungen aufgrund einer ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) werden in einem Artikel begründet und erläutert. Die neuen Grenzen für sachgrundlose Befristungen (nur noch in begründeten Ausnahmefällen) und Sachgrundbefristungen (für längstens insgesamt sechs Jahre mit höchstens zwölf Verlängerungen in dieser Zeit) werden erläutert. Auch auf die Möglichkeit, per Dienstvereinbarung bis auf die Höchstgrenzen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Verlängerungen der Fristen für die jeweilige Einrichtung zu vereinbaren, wird eingegangen.
Die ZAK als Begründerin dieser Regelung wird in einem kurzen Artikel vorgestellt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von internen Meldestellen (ab 50 Mitarbeitenden) und von externen Meldestellen auch in kirchlichen Einrichtungen wird beschrieben.
Neu ist auch eine Regelung für ein Pilotprojekt in den Diözesen Augsburg, Bamberg und Regensburg zur Gewinnung von Quereinsteiger:innen für die Krankenhausseelsorge, für das arbeitsvertragsrechtliche Grundlagen geschaffen wurden.
Ein Artikel beschreibt queersensible Pastoral, die Auswirkungen der novellierten Grundordnung auf die Akzeptanz von queeren Personen auch im kirchlichen Dienst und gibt einen Überblick über die Anlaufstellen in den bayerischen Bistümern.
Schlussendlich wird der neue Vertreter der KEG in der Bayerischen Regional KODA, Landesvorsitzender Martin Goppel, vorgestellt.