KODA Kompass Nr. 94 erschienen
Auf der Homepage der Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA ist der KODA Kompass Nr. 94 online.
Zum Download finden Sie diese Ausgabe des KODA Kompass Nr. 94 hier auf www.kodakompass.de.
Die Druckausgabe dürfte alle kirchlichen Mitarbeiter:innen im ABD-Bereich in Bayern derzeit erreichen.
Ein Schwerpunktthema des aktuellen KODA Kompass sind wieder die MAV-Wahlen. Sowohl der Leitartikel als auch ein längerer Artikel beschreiben die Wichtigkeit der Mitarbeitervertretungen im System der Einrichtung und stellen deren Aufgaben vor. Auch auf die neue Homepage der bayerischen DiAGen zu den MAV-Wahlen https://mav-wahlen-bayern.de wird verwiesen.
Das Titelthema sind die verschiedenen Wege in den Ruhestand - über Sabbatjahr und Teilrente ggf. früher als mit der gesetzlichen Rente, über eine Weiterarbeit über den Ruhestand hinaus durch ein Verschieben des Renteneintritts oder eine Teilzeitarbeit und Teilrente im Ruhestand ggf. auch später als mit dem gesetzlichen Renteneintritt. Alle Optionen werden vorgestellt und auf die Wichtigkeit einer Beratung vor einer Entscheidung hingewiesen.
Ein weiterer Artikel beschreibt die Diskussionen in der KODA rund um die Forderung der Mitarbeiterseite nach schnelleren Erstattungen von Reisekosten und das eingeleitete Vermittlungsverfahren hierzu. Am Ende wurde nichts beschlossen, durch die Diskussionen haben aber betroffene Diözesen einiges unternommen, um die Situation in ihren Abrechnungsstellen zu verbessern. MAVen können in ihren jeweiligen Einrichtungen zu ordentlichen und zeitnahen Erstattungsregelungen beitragen. Sie haben hierzu ein Vorschlagsrecht.
Ausführlich erklärt werden auch die neuen Kündigungsfristen bei befristeten Verträgen. Um Mitarbeitenden mit befristeten Verträgen kürzere Kündigungsfristen und damit einen schnelleren Wechsel zu anderen Arbeitgebern zu ermöglichen, die ihnen einen unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten, wurde die Anrechnung von ABD-Vorbeschäftigungszeiten für die Berechnung der Beschäftigungszeit gestrichen. Die so verkürzten Kündigungsfristen gelten für Mitarbeitende und Dienstgeber.
Kurze Artikel beschreiben den Start der Tarifrunde im öffentlichen Dienst mit einem Aufruf zur Unterstützung der Mitarbeitenden dort durch ABD-Beschäftigte. Die neuen Werte der Ballungsraumzulage seit 01.11.24 und ab 01.02.25 und der Besoldung für die Lehrkräfte an kirchlichen Schulen ab 01.02.25 werden abgedruckt. Es wird noch einmal auf die verschiedenen auf www.kodakompass.de abrufbaren Informationen hingewiesen.
Weitere Hinweise befassen sich mit Fragen zu Sprachregelungen rund um eine Kündigung, Arbeitsbefreiung, Urlaub in der Probezeit, Information der MAV zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Dienstgeber und mit Arztbesuchen während der Arbeitszeit. Schlussendlich wird wie immer die Mitarbeiterseite der KODA mit allen Kontaktinformaitonen aufgeführt.