MAV-Wahlen 2021 - 2023

Spezielle Regelungen für MAV-Wahlen in Zeiten der Pandemie


Bei Fragen zur MAV-Wahl stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung. Wir sind auch gerne bereit, sofern Sie das wünschen und es uns zeitlich möglich ist, bei der Erstwahl einer MAV an Ihrer (digitalen) Mitarbeiterversammlung teilzunehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Funktion und die Bedeutung der Mitarbeitervertretung noch näher zu erklären.

Für die Wahlen im Jahr 2021 gibt es wegen der Corona-Pandemie einige spezielle Wahlregelungen. Wir haben unsere Wahl-Unterlagen daher aufgrund der rückwirkend ab dem 01.02.2021 geltenden MAVO noch einmal überarbeitet.

Hier finden Sie mit Erläuterungen zur MAV-Wahl samt Anlage 1 und einer Wahlmappe die für die Wahl einer MAV unter den Bedingungen des Jahres 2021 notwendigen Unterlagen in der speziellen Pandemie-Version:

Die relevanten Paragraphen der MAVO wurden bis zum 31.03.2024 weiter verlängert. Diese Version der Wahlmaterialien ist also nach wie vor verwendbar.

Wenn es noch keine MAV gibt, können die MAV-Wahlen jederzeit stattfinden. Der Dienstgeber ist für die Einleitung der Wahlen verantwortlich.


Wahlausschuss-Schulungen finden außerhalb des normalen Wahlzeitraumes derzeit nicht statt. Die Wahlausschüsse können sich mit Ihren Fragen aber jederzeit an uns wenden.

Die Rechtsgrundlage für die Wahl einer MAV, die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), finden Sie als pdf-Dokument unter Grundlagen - Kirchliches Arbeitsrecht.
Gedruckte Exemplare können Sie im DiAG-Büro bestellen (mav.sniedermeier(at)eomuc.de).

Zur Vorbereitung einer MAV-Wahl und zur Kurz-Information der MitarbeiterInnen zu den Aufgaben einer Mitarbeitervertretung gibt es einen Flyer. (Hier zur Info als pdf-Dokument)
Die Druckversion dieses Flyers können Sie in der benötigten Anzahl von Exemplaren im DiAG-Büro bestellen (mav.sniedermeier(at)eomuc.de).

Ebenso gibt es einen Flyer zur KandidatInnengewinnung bei der MAV-Wahl mit aufgedruckter Spiegelfolie. (Hier zur Info als pdf-Dokument)
Auch die Druckversion dieses Flyers können Sie in der benötigten Anzahl von Exemplaren im DiAG-Büro bestellen (mav.sniedermeier(at)eomuc.de).


Bitte melden Sie nach der Neuwahl einer MAV die Kontaktdaten der MAV-Mitglieder an die DiAG-MAV-A (Meldebogen).

Den Wahlausschuss bitten wir darum, uns den Fragebogen zur MAV-Wahl ausgefüllt zuzuschicken (Fragebogen).

 

Den Wahlaufrufs des Erzbischofs zu den MAV-Wahlen finden Sie im Amtsblatt Nr. 3 vom 28.02.2021.

Hier finden Sie den gemeinsamen Wahlaufruf der beiden Münchner DiAGen und der KAB, Diözesanverband München und Freising.

Hier finden Sie den gemeinsamen Wahlaufruf der bayerischen DiAGen.



Die Präsentation zur MAV-Wahl 2017 von der DiAG-Mitgliederversammlung finden Sie im Login-Bereich.

Mit Genehmigung der KODA Kompass-Redaktion hier der Auszug aus dem KODA Kompass Nr. 78 vom Dezember 2020, der sich mit der MAV-Wahl befasst, sowie der Auszug aus dem KODA Kompass Nr. 79 vom Februar 2021 mit dem Wahlaufruf der bayerischen DiAGen und den Kontaktinformationen aller DiAGen im ABD-Bereich.

Den gesamten KODA Kompass Nr. 78 finden Sie hier.

Den gesamten KODA Kompass Nr. 79 finden Sie hier.