DiAG - Aufgaben

Die Aufgaben der DiAG-MAV-A sind nach § 25 Abs. 2 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO):

  1. gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
  2. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
  3. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen im Falle des § 38 Abs. 2 MAVO (*),
  4. Förderung der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung,
  5. Sorge um die Schulung der jeweiligen Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter,
  6. Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Mitarbeitervertretungsordnung,
  7. Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Bayer. Regional-KODA bzw. der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes jeweils nach Aufforderung durch den Vorsitzenden der Kommission,
  8. Erstellung der Beisitzerlisten nach § 44 Abs. 2 Satz 1,
  9. Mitwirkung an der Wahl zu einer nach Art. 7 GrO zu bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts, soweit eine Ordnung dies vorsieht,
  10. Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO,
  11. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen bei der Bildung einer Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung nach § 24.

(*) Dienstvereinbarungen zu Arbeitsentgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen, die in Rechtsnormen, insbesondere in kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen, geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, wenn eine Rechtsnorm den Abschluss ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Die Aufnahme von Verhandlungen zu einer solchen Dienstvereinbarungen ist der DiAG oder einer in der Einrichtung vertretenen Koalition durch die MAV anzuzeigen. Zur Verhandlung und zum Abschluss einer solchen Dienstvereinbarung kann die MAV Vertreter der DiAG-MAV-A oder einer in der Einrichtung vertretenen Koalition nach Art. 6 Grundordnung beratend hinzuziehen.
Im Bereich des ABD betrifft dies derzeit nur Dienstvereinbarungen zur Regelung der leistungsbezogenen Verteilung des vom ABD nach § 18 a Abs. 2a ABD dafür möglichen Fünftels des Einrichtungs-Topfes für die besondere Einmalzahlung nach § 18 a ABD.

Das sind die Aufgaben der DiAG-MAV-A innerhalb der Erzdiözese mit den und für die Mitglieds-MAVen sowie für die Einrichtungen im Wirkungsbereich, die noch keine MAV haben.

Außerdem arbeitet die DiAG-MAV-A München und Freising zusammen mit den diözesanen Arbeitsgemeinschaften aller anderen (Erz-)Diözesen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV). Deren Aufgaben sind nach § 25 Abs. 5 MAVO:

  1. Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches unter ihren Mitgliedern,
  2. Erarbeitung von Vorschlägen zur Anwendung des Mitarbeitervertretungsrechts,
  3. Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung,
  4. Kontaktpflege mit der Kommission für Personalwesen des Verbandes der Diözesen Deutschlands,
  5. Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Zentral-KODA nach Aufforderung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kommission,
  6. Mitwirkung bei der Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO.