Kontaktperson zur Wahl eines Betriebs- oder Personalrates

für Einrichtungen, die nicht im Geltungsbereich der Grundordnung bleiben

Einrichtungen, für die die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse nicht automatisch gilt, weil sie der Gesetzgebungsgewalt des Bischofs unterliegen, und die die Grundordnung nicht rechtzeitig bis zum 31.12.13 durch Übernahme in ihr Einrichtungsstatut verbindlich übernehmen, unterliegen ab dem 01.01.2014 dem weltlichen Recht im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen.

Nähere Informationen erhalten betroffene Mitarbeitervertretungen im Login-Bereich dieser Homepage.

Ab dem 01.01.2014 verlieren die MAVen in diesen Einrichtungen ihr Amt, es gilt dort das Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz. Zur Interessenvertretung der MitarbeiterInnen muss schnellstmöglich die Wahl eines Betriebsrates oder Personalrates eingeleitet werden.

Binden Sie frühzeitig in der Einrichtung vertretene Gewerkschaften (DGB-Gewerkschaften oder Mitglieder der dbb tarifunion) in diese Wahl ein. Hier finden Sie die Fachkompetenz für das Recht der weltlichen Interessenvertretung.

Die Kontaktperson zur Betriebsrats- oder Personalratswahl in ehemals kirchlichen Einrichtungen im Sinne der Grundordnung bei Ver.di München ist:

Doreen Bogram
Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich 3 bei Ver.di
Schwanthaler Str. 64, 80336 München

Tel.: 089 / 59 97 77 030

Mobil: 0151 / 15 15 50 45

Mail: doreen.bogram(at)verdi.de

 

Die Kontaktinformationen anderer Gewerkschaften finden Sie im Notfallpaket weltliches Recht im Login-Bereich dieser Homepage.

für Einrichtungen, die nicht im Geltungsbereich der Grundordnung bleiben

zurück