Info-Blatt zur Grundordnungsübernahme

für MAVen der sonstigen Rechtsträger

Im Login-Bereich finden die MAVen der sonstigen Rechtsträger ein kurzes Infoblatt zu den Konsequenzen der Übernahme bzw. Nicht-Übernahme der Grundordnung in das Statut der jeweiligen Einrichtung zum Download.

Die Frist zur rechtsverbindlichen Übernahme der Grundordnung in das jeweilige Einrichtungsstatut läuft am 31.12.2013 ab. Für alle Einrichtungen, die nicht der direkten Gesetzgebungsgewalt des Erzbischofs unterliegen, und die die Grundordnung nicht rechtzeit rechtsverbindlich in ihr Statut übernehmen, endet mit diesem Datum die Teilhabe am kirchlichen Arbeitsrecht. Ab dem 1.1.2014 gilt für diese Einrichtungen dann das normale weltliche Arbeitsrecht.

Genauere Informationen hierzu gibt es im Leitfaden zur Grundordnungsübernahme (ebenfalls im Login-Bereich) und in den Präsentationen der letzten Teilversammlung der MAVen der sonstigen Rechtsträger.

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