KODA-Informationen zur Ballungsraumzulage

Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA informiert vorab über den Beschluss

Vorsicht: Die neue Regelung ist noch nicht in Kraft gesetzt. Letzte redaktionelle Details werden zur Zeit geklärt. Die Regelung wird am 1. Mai dieses Jahr in Kraft treten. Rechtswirksam ist ausschließlich die Veröffentlichung in den diözesanen Amtsblättern.

Wegen vieler Nachfragen hat die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA den Auszug aus dem nächsten KODA Kompass Nr. 76, der aktuell in Vorbereitung ist, vorab auf ihrer Homepage www.kodakompass.de veröffentlicht.

Die Regelung ist noch nicht in Kraft gesetzt und in ihrer aktuellen Ausprägung auch noch nicht verbindlich. Der KODA Kompass Vorabhinweis kann Ihnen aber schon einmal eine Orientierung geben, womit Sie als kirchliche Mitarbeiterin/kirchlicher Mitarbeiter im ABD-Bereich in der Stadt München, im Verdichtungsraum München oder im Großraum München jeweils vielleicht rechnen können.

Das pdf des vorab veröffentlichten Artikels aus dem KODA Kompass Nr. 76 finden Sie hier zum Download auf www.kodakompass.de.

Für Lehrkräfte an kirchlichen Schulen gilt nach wie vor die Regelung zur Ballungsraumzulage des Freistaats Bayern (https://www.lff.bayern.de/download/formularcenter/arbeitnehmer/merkblatt_erg_leistung.pdf).

Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA informiert vorab über den Beschluss

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