Wahl der Schwerbehindertenvertretung

In diesem Jahr finden zwischen 1. Oktober und 30. November die regelmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt.

Alle kirchlichen Einrichtungen, deren MitarbeiterInnen nicht von der Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat vertreten werden, wählen ihre eigene Schwerbehindertenvertretung. Voraussetzung dafür ist, dass es in der jeweiligen Einrichtung mindestens fünf schwerbehinderte Menschen oder diesen Gleichgestellte gibt.

Dies betrifft z.B. größere Pfarrverbände, Haushalts- und Verwaltungsverbünde oder Kindergartenverbünde, nicht-diözesane Schulen und andere Einrichtungen mit einer gewissen Anzahl an MitarbeiterInnen.

Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung anzustoßen, wenn die Voraussetzungen dafür in der Einrichtung vorliegen, gehört zu den Aufgaben einer MAV. Die MAV kann die schwerbehinderten Menschen zur Wahlversammlung einladen. Wieviele schwerbehinderte und gleichgestellte MitarbeiterInnen Sie haben und welche das sind, muss Ihnen der Dienstgeber mitteilen.

Natürlich weiß der Dienstgeber nur von den MitarbeiterInnen, die sich bei ihm als schwerbehindert gemeldet haben. Wenn Sie an der Zahl fünf für die Wahl knapp scheitern und von anderen MitarbeiterInnen mit Einschränkungen wissen, die nicht auf der Dienstgeberliste stehen, fragen Sie bei diesen doch einfach nach, ob sie bereits einen Antrag auf Anerkennung eines GdB (Grad der Behinderung) gestellt haben oder ob sie das nicht sinnvoll fänden.

Informationen zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung finden Sie unter anderem auf den folgenden Internetseiten:

- Informationen der Seite für Schwerbehindertenvertretungen zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

- Informationen der Integrationsämter zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

- Informationen von Verdi zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Bei den Integrationsämtern und bei Verdi gibt es auch sehr gute Wahlleitfäden mit Erläuterungen und Formularen zur Wahl. Diese können immer als Dokument heruntergeladen und manchmal auch in der Druckversion bestellt werden.

Bei Verdi gibt es auch einen kurzen Film zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung.

Wir wünschen allen Einrichtungen viel Erfolg bei der Wahl ihrer Schwerbehindertenvertretung und den neugewählten Schwerbehindertenvertretungen viel Erfolg bei der Arbeit und eine gute Zusammenarbeit mit der MAV.

Eine Vertreterin/ein Vertreter der gewählten Schwerbehindertenvertretungen ist ja auch Mitglied unserer DiAG-Mitgliederversammlung.

zurück